Die EURO 2024 Stakeholder Initiative im Gespräch mit der Konferenz der Sportministerinnen und -minister der Länder

In dieser Ausgabe der Gesprächsreihe der EURO Stakeholder 2024 Initiative freuen wir uns, die Position der Konferenz der Sportminister*innen der Länder vorzustellen, die aus einem Beschluss ihrer Sitzung am 11./12. Mai 2023 resultieren:

47. Sportministerkonferenz
am 11./12. Mai 2023 in Frankfurt am Main

UEFA EURO 2024
Beschluss vom 12. Mai 2023 (47.SMK-BV03/2023)

Die UEFA EURO 2024 als Motor und Chance für die Gesellschaft und Nachhaltigkeit in Deutschland

Einleitung

Im kommenden Jahr findet die Fußball-Europameisterschaft der Herren (UEFA EURO 2024) zum zweiten Mal nach 1988 und damit erstmals nach der Wiedervereinigung wieder vollständig in Deutschland statt. Seit der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 und der Frauen im Jahr 2011 findet damit nach einem längeren Zeitraum wieder ein vergleichbares, internationales Sportgroßereignis mit weitreichender Strahlkraft in sämtliche gesellschaftliche Bereiche des Landes statt.

Gerade nach den internationalen Sportgroßereignissen der jüngeren Vergangenheit ist von einer gesteigerten Aufmerksamkeit verbunden mit einer sehr hohen Erwartungshaltung der gesamten Öffentlichkeit zu rechnen. Neben dem sportlichen Verlauf des Turniers werden auch Fragen von Frieden und Freiheit sowie der gesellschaftlichen Verantwortung und der Nachhaltigkeit bei der Ausgestaltung des Turniers im Fokus stehen.

UEFA, DFB, Bund, Länder und Ausrichterstädte streben an, die UEFA EURO 2024 zu einem Leuchtturm der Nachhaltigkeit in allen ihren Dimensionen zu machen.

Die UEFA EURO 2024 soll gemäß dem Beschluss der Sportministerkonferenz vom 8./9. November 2018 positive Effekte für den Fußball an der Basis, den Breitensport in seiner Gesamtheit, den Behindertensport und den Schulsport sowie die Sportinfrastruktur entfalten und zu einer Stärkung des vereinsgebundenen Sports und des Ehrenamtes führen.

Mit der Austragung besteht für alle Beteiligten darüber hinaus die besondere
Chance, im Sinne des Turniermottos „United by football – Vereint im Herzen Europas“ einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen, der die Bereiche Zusammenhalt, Vielfalt, Teilhabe, Inklusion, Toleranz und Respekt umfasst und somit die verbindende Kraft des Sports bzw. des Fußballs auch außerhalb der zehn Turnierstandorte erlebbar macht. Die UEFA EURO 2024 hat das Potenzial, über die gemeinsame Sportbegeisterung, Begegnung und Austausch eine gesellschaftliche Aufbruchsstimmung über ganz Deutschland und Europa zu erzeugen und Zuversicht zu stärken. Gleichsam soll von diesem Turnier ein Signal des friedlichen Miteinanders aller Nationen ausgehen.

Die UEFA EURO 2024 soll daneben auch neue Maßstäbe bei der ökologischen
Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen setzen und aufzeigen, wie die Auswirkungen auf Umwelt, Ressourcen und Klima minimiert werden können. Eine wichtige Rolle spielt hierbei, dass auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden kann.

Die Themenfelder Compliance und Good Governance sollen in Anbetracht der Begleitumstände anderer internationaler Sportgroßereignisse zum integralen Bestandteil der Vorbereitung und Durchführung des Turniers gemacht werden.
Die UEFA EURO 2024 bietet dabei auch eine herausragende öffentlichkeitswirksame Bühne, um die Menschen in ihrem Bewusstsein für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu stärken und vielfältige Bewegungsräume zu ermöglichen.

Mit dem Engagement aller an der Turnierorganisation und -umsetzung eingebundener Stakeholder kann sich Deutschland über die austragenden Regionen hinaus im Sommer 2024 als attraktives, fortschrittliches, weltoffenes und vielfältiges Land der nationalen und internationalen Öffentlichkeit präsentieren und erhält gleichzeitig gemeinsam mit der UEFA, der EURO 2024 GmbH und dem DFB die Möglichkeit, sämtliche damit verbundene aufgezeigte Chancen zu ergreifen.

Vor diesem Hintergrund fasst die Sportministerkonferenz nun ein Jahr vor dem Turnier folgenden Beschluss:

Beschluss

1. Die Sportministerkonferenz begrüßt die Ausrichtung der UEFA EURO 2024
in Deutschland und sieht darin die Chance, Gastgeber eines durch Weltoffenheit, Fair-Play, Respekt und Toleranz geprägten Turniers zu werden.

2. Die Sportministerkonferenz bekräftigt auch angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine das in der „Hamburger Erklärung“ vom 7. April 2022 und dem Beschluss der SMK vom 8./9. November 2018 formulierte Ziel, die UEFA EURO 2024 zu einem Ereignis zu machen, bei dem die verbindende Kraft des Sports in einer offenen, freien und demokratischen Gesellschaft weithin spürbar und international sichtbar wird.

3. Die Sportministerkonferenz unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung von
UEFA, EURO 2024 GmbH, DFB, Bund, Ländern und Ausrichterstädten,
hohe Standards der Nachhaltigkeit – in all ihren Dimensionen – und der gesellschaftlichen Verantwortung umzusetzen.

Die Sportministerkonferenz ist überzeugt davon, dass die UEFA EURO 2024 das Potenzial hat, in einer immer diverseren Gesellschaft den Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu stärken und durch Sport Menschen in aller Unterschiedlichkeit in Herkunft, Kultur, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung hinweg zusammenzubringen und miteinander zu verbinden. Da dieser gesellschaftliche Mehrwert nicht ohne weiteres Zutun von alleine eintritt, fordert die SMK die EURO 2024 GmbH und den DFB auf, konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umzusetzen und damit

  • Austausch und Begegnung zu fördern,
  • Teilhabe und Inklusion zu gewährleisten,
  • Zeichen für Frieden und Freiheit zu setzen sowie
  • Verständigung, Abbau von Vorurteilen und Solidarität über kulturelle und andere Grenzen hinweg zu ermöglichen.

4. Die positiven Effekte für den Fußball an der Basis, den Breitensport in seiner Gesamtheit, den Behindertensport und den Schulsport sind zentrale Ziele der UEFA EURO 2024. Dies muss einhergehen mit einer sportlichen Aktivierung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Die Stärkung des vereinsgebundenen Ehrenamtes in den zahlreichen Vereinen des Breiten- und
Amateursportes als wesentlichem Merkmal des deutschen Sports muss erreicht werden. Insbesondere der DFB muss hierzu zielgerichtete Konzepte entwickeln, um erkennbare und nachhaltige Mehrwerte der UEFA EURO 2024 für den deutschen Vereinssport zu erreichen.

5. Die Sportministerkonferenz begrüßt das Ziel der UEFA, des DFB und der EURO 2024 GmbH sowie der an den Planungen beteiligten Stakeholder, das Turnier nach ökologischen und sozialen Kriterien so nachhaltig wie möglich zu gestalten und Maßstäbe – z.B. in den Bereichen Mobilität und Kreislaufwirtschaft – zu setzen, die künftigen Sportgroßveranstaltungen als Referenz dienen können. Dazu gehört auch, dass die Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte, insbesondere in den Lieferketten, geachtet werden müssen. Sie fordert alle Beteiligten auf, den ambitionierten Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards Rechnung zu tragen.

6. Die Sportministerkonferenz weist darauf hin, dass für eine möglichst effiziente Umsetzung der operativen Organisationsaufgaben an sämtlichen Ausrichtungs- und Dienstleistungsstandorten im Veranstaltungszeitraum die Schaffung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen von erheblicher Bedeutung sein kann, und bittet daher das BMI ggf. bestehende Abstimmungsbedarfe zu identifizieren, den Abstimmungsprozess zu koordinieren und soweit erforderlich und möglich auch eigene entsprechende rechtliche Rahmensetzungen auf Bundesebene vorzunehmen.

Die UEFA EURO 2024 muss als nationale Aufgabe begriffen werden. Daher sind Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, gemeinsam die bestehenden Herausforderungen der Turnierorganisatoren in den Bereichen der Mobilität und Sicherheit bestmöglich zu unterstützen, um die Leistungsfähigkeit Deutschlands als Standort für Großsportveranstaltungen zu bewältigen. Alle beteiligten Akteure sollten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten darauf hinwirken, eine möglichst optimale organisatorische Umsetzung zu erzielen.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die Verkehrsministerkonferenz, die Umweltministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz sind über diesen Beschluss zu informieren.

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